Achtung, im Herold-Telefonbuch ist der Standort unseres Gemeindearztes, etwa um 4,5 Kilometer falsch bzw. eine kanppe 1/4 Stunde Fahrzeit mit Standort Wallgraben in Thennberg angegeben. Richtig ist natürlich nach wie vor die Anschrift Gartengasse 155 in Altenmarkt ! So schaut die falsche Eintragung bei Herold aus:
Der Fehler ist erklärbar: Bei der Eintragung von Dr. Ipolt ist zwar die Gartengasse, nicht jedoch "Altenmarkt" angegeben. Jemand Ortsunkundiger hat den Standort auf Thenneberg 155 gelegt. Ist bereits bei der Telekom reklamiert worden !
Es gibt viele Themen. Nur das Thema der Hausadressen und die Fehler in den Adreßangaben werden von der Gemende ignoriert. Nicht einmal die Umstellung d Ortsbezeichnung der Post zur PLZ wurde bisher verlautbart. Alle, die Briefpapier/Geschäftskarten drucken werden da allein gelassen.
Daß Bedarf an einer einheitlichen Bezeichnung besteht versuche ich durch bereits vorhandene Anzeigen, Autoeschriftungen etc. zu dokumentieren. Leider gibt es da keine Koordination, so daß Jedermann/frau sich seine Adressse ausdenken kann, was der Übersichtlichkeit nicht förderlich ist. Solange es keinen dafür zuständigen Gemeinderat/Gremium gibt kann sich da nichts ändern.
Es geht mir nicht um einzelne Namen sondern um das Prinzip der Ordnung in denKatastralgemeinden, die ja alle mit 1 zu zählen beginnen.
Es würde mich freuen wenn sich jemand um meine seit langem vorgeschlagene Lösung (oder eine bessere) bemüht.
Keine große und teure Neuordnung mit neuen Meldezetteln, sondern nur um die Anerkennung und Abgleichung bereits eingeführter
Bitte schauen sie nach ob auch IHRE Adresse dabei ist !
Hier sind nur die Adressen angeführt. die unvollständig sind (KG fehlt) oder sonstwie unklar, weil vergessen wurde daß es die
gleichen Hausnummern bis zu 6x in der Marktgemeinde gibt.
Ich bin enttäuscht, daß nicht einmal die Volksschule den Kindern vermitteln kann, in welchem Ortsteil sich die Schule befindet, weil diese Eintragung im Telefonbuch fehlt. Solange WIR nicht imstande sind unsere Adressen in Ordnung zu bringen, könnn wir nicht erwarten daß Herold bzw. Teleatlas die Adressen an der richtigen Stelle angibt oder ein Navi hier funktioniert.
Ich will von keiner Partei vereinnahmt werden, denn die Arbeit die ich gemacht habe ist für alle da.
Mit jedem Tag wird das Problem schwieriger zu lösen, weil immer neue Häuser und Siedlungen entstehen die nicht wissen wo sie hingehören.
Wenn jemand dazu Ideen hat kann er das gerne in meinem Gästebuch hinterlegen.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, weil sogar die Telekom - mangels Wissen um die Katastralgemeinden - einzelne Adressen
der falschen Katastralgemeinde zuordnet (Coronastraße).
-------------------------------------------------------------------------- Ausschnitte aus aktuellen Gesetzestexten und Lösungen durch andere Gemeinden zum Überdenken. Ich habe mich hier durch 100e Seiten durchgelesen und aktuelle ode interessante Teile hierher kopiert.
Österreich - Niederösterreich
Niederösterreichische Bauordnung 1996 NÖ BO
geändert am 26.12.2007
V. Abschnitt - (I. Baurecht) Bauausführung
§ 31 Orientierungsbezeichnung und Straßenbeleuchtung
Wird die Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit Aufenthaltsräumen angezeigt (§ 30), hat die Baubehörde diesem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen. Diese Nummer ist beim Haus- oder Grund- stückseingang deutlich sichtbar anzubringen. Bei Straßen mit Namen ist der Straßenname ober oder unter der Hausnummer ersichtlich zu machen.
Wo ist die Nummer am Haus der Gemeinde ???
(3) Die Bezeichnung von Verkehrsflächen oder die Änderung von Hausnummern hat mit Verordnung des Gemeinderates zu erfolgen. Änderungen von Hausnummern dürfen für gesamte Ortschaften oder bezeichnete Verkehrsflächen erfolgen, Abs. 1 gilt sinngemäß.
Warum wird der Gemeinderat nicht tätig ?
(4) Die Kosten der Ersichtlichmachung der erstmals nach Abs. 1 zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.
Österreich
Dass die Hausnummer, die von der Gemeindebehörde vergeben wird, auch anzubringen ist, ist in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Hausnummern werden im Grundbuch eingetragen, während sie im Kataster nur als Orientierungshilfe ersichtlich gemacht sind.
Während umgangssprachlich auch in Österreich die Hausnummer ein Überbegriff der Orientierungsnummer ist, ist es nach dem Gesetz genau umgekehrt. So kann rechtlich die Orientierungsnummer eine Hausnummer oder eine Konskriptionsnummer sein.
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Um ihren Zweck als Orientierungshilfe zu erfüllen, soll die Hausnummer dauerhaft und gut sichtbar an der Hauswand oder Grundstücksgrenze angebracht sein. Die ersten Hausnummern wurden daher mit wetterbeständiger Farbe an die Häuser gemalt. Sie sind zum Teil bis heute auf historischen Gebäuden erhalten. Heute ist es üblich, Schilder zu verwenden. Im Gegensatz zu Straßenschildern ist das Anbringen von Hausnummernschildern in der Regel Sache des privaten Hauseigentümers. Verbreitet sind einfache standardisierte Emailleschilder in schwarz–weiß oder weiß–blau. In Gebrauch sind auch Zierschilder aus Keramik, Schmiedeeisen, Holz oder anderen Materialien, Schilder mit Zusatz des Straßennamens sowie beleuchtete Hausnummern. Die kommunalen Vorschriften können die Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken: Form, Farbe, Größe, Schriftart und Anbringungsort können in einer Hausnummernverordnung genau festgelegt sein.
Geschichte
Bevor die Häuser mit Nummern versehen wurden, gab es zur Unterscheidung individuelle Hauszeichen und Häusernamen. Die Häuser in den Städten waren meist anhand von bemalten Schildern zu erkennen. In den Dörfern gab es Hofnamen, die nicht mit dem Familiennamen des Hofinhabers übereinstimmen mussten.
Das nachfolgende trifft auf uns zu !
Die ältesteMethode der flächendeckenden Hausnummerierung war das System der Konskriptionsnummern. Dabei wurde eine Ortschaft zunächst komplett durchnummeriert. Anschließend erhielten alle neuen Gebäude in der Reihenfolge ihrer Errichtung eine fortlaufende Nummer, die vielerorts bis heute auch die Einlagezahl im Grundbuch darstellt. So wurden zum Beispiel die Städte der Habsburgermonarchie oder die kleinen Ortschaften der napoleonischen Zeit nummeriert.
Auch heute finden sich im ländlichen Raum verbreitet Streusiedlungen, die keine geordnete Straßenstruktur, und damit fortlaufende Nummerierung vorweisen, sondern noch die historischen Grundbuchseinlagezahlen tragen. Hier ist die Hausnummer kein Zusatz zur Straße, da es verbreitet auch keine Straßennamen gibt, sondern zum Ortsteil. Durchbrochen wird das System teilweise dann, wenn ältere Häuser abgerissen werden und diese Nummern frei werden. In diesem Falle werden sie oft an anderen Plätzen an Neubauten vergeben.
Behördliche vorgeschriebene Zuweisung einer Hausnummer (Z.B. in Mödling)
Sehr geehrter Gebäudeeigentümer!
Gemäß § 31, Abs. 1 und 4 der NÖ Bauordnung 1996 hat die Baubehörde bei Fertigstellung eines neuen Gebäudes eine Hausnummer zuzuweisen und sind dieKosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung vom Gebäudeeigentümer zu tragen.
Die oft fehlenden bzw. schwer lesbaren Hausnummerntafeln schaffen Probleme bei der raschen Auffindung des Hauses durch Rettung, Feuerwehr, Taxi, etc.
Schon in Ihrem eigenen Interesse werden Sie höflichst ersucht, sich wegen Ihrer Hausbezeichnung mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen.
Diese Information gilt nicht nur für neue Häuser, sondern auch für ältere Häuser, an denen überhaupt noch keine Hausnummertafeln angebracht sind.
Amtliche Hauskoordinaten aktuell in D
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesländer Deutschlands (AdV) hat im Jahr 2003 eine Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten (GVHK) gegründet. Hiermit wird das Ziel verfolgt, für alle im Liegenschaftskataster enthaltenen und mit einer Hausnummer versehenen Gebäude eine Beziehung zwischen der Adresse (Lagebezeichnung mit Hausnummer) und einem dazugehörigen Koordinatenpaar in verschiedenen Koordinatensystemen zu schaffen und dieses auf dem Markt anzubieten.
Diese Daten können dann vom Kunden (Location-Based-Services, Verlage, Versicherungen, Versorger, Zustelldienste …) mit einer ihm verfügbaren Grafik verschnitten werden. Jede gesuchte Adresse kann so sofort in der Grafik angezeigt werden. Die amtlichen Hauskoordinaten definieren somit die genaue Position einer Hausadresse und werden – flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – in einem standardisierten Datenformat vertrieben. Derzeit (2010) laufen die Vorbereitungen, auf der Basis dieser Daten auch einen Geocodierungsdienst (Gazetter-Service), mit dem eine Online-Codierung von Adressen im Internet möglich sein wird, einzurichten, um sie über einen OGC-konformen Web-Dienst bereitzustellen. Die technische Realisierung ist als Projekt der GDI-Initiative Deutschland-Online vorgesehen.